Generell haften Vertragspartner für Schäden die sie dem anderen innerhalb eines Vertragsverhältnisses zufügen. Beim Schlüsseldienst allerdings begehrt der Kunde grade die gewaltsame Öffnung der Tür und willigt somit in eine mögliche Beschädigung von Tür oder Rahmen ein. Für all die Schäden die typischerweise mit dem fachgerechten Öffnungsvorgang zusammenhängen kann somit kein Schadensersatz verlangt werden.Anders stellt sich die Situation dar, wenn der Schlüsseldienst eine beschädigungsfreie Öffnung der Tür garantiert. Entsteht dennoch ein Schaden an der Tür oder am Rahmen, so kommt eine Haftung des Schlüsseldienstes in Betracht. Quelle: http://www.recht-gehabt.de